Allgemeine Geschäftsbedingungen
VAGABOO GmbH

§ 1 Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche bestehenden und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen derjenigen natürlichen oder juristischen Person oder Gesellschaft, die die Buchung vornimmt und/oder das überlassene Apartment nutzt (nachfolgend „Kunde“) und der VAGABOO GmbH (nachfolgend „VAGABOO“). Dies erfasst insbesondere alle Vertragsbeziehungen über die mietweise Überlassung von Apartments zu Wohnzwecken oder sonstige Räumlichkeiten, sowie für alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der VAGABOO zur Durchführung dieser Verträge (nachfolgend insgesamt „Beherbergungsvertrag“).

1.2 Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in den Allgemeinen Geschäftsbestimmungen des Kunden enthalten sind, finden keine Anwendung. Ihnen wird ausdrücklich widersprochen, es sei denn, sie werden seitens VAGABOO ausdrücklich schriftlich anerkannt.

§ 2 Vertragsabschluss

2.1 Angebote der VAGABOO sind bis zum erfolgten Vertragsabschluss freibleibend und unverbindlich.

2.2 Der Beherbergungsvertrag kommt durch eine Buchungsanfrage des Kunden sowie einer entsprechenden Buchungsbestätigung der VAGABOO bzw., falls eine Buchungsbestätigung aus Zeitgründen nicht mehr erfolgen kann, durch Bereitstellung des Apartments zustande. Der Kunde bzw. ein für den Kunden buchender Dritter ist verpflichtet, bei der Buchung die gültigen Kreditkarteninformationen des Kunden oder des die Buchung legitimierenden dritten Person bei Buchung zur Verfügung zu stellen.

2.3 Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. „Vertragspartner“ sind hierbei VAGABOO und der Kunde. VAGABOO ist berechtigt, vor Ankunft des Kunden die aus dem Beherbergungsvertrag resultierenden Zahlungsansprüche auf der seitens des Kunden angegebenen Kreditkarte ganz oder teilweise zu reservieren; zu einer Abbuchung des Betrages kommt es hierdurch nicht. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Kunden vor, haftet er gegenüber VAGABOO als Kunde zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag. Davon unabhängig ist in einem solchen Fall jeder Dritte verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeine Geschäftsbedingungen, an den Kunden weiterzuleiten.

2.4 VAGABOO steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen. Stornierungen und vergleichbare Erklärungen sind jedoch nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Ferner werden Gruppenbuchungen (ab 2 Apartments) oder Buchungen sonstiger Veranstaltungen erst mit schriftlicher Bestätigung der Buchung durch VAGABOO bindend.

2.5 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten sowie deren Nutzung zu anderen als den vertraglich vereinbarten Beherbergungs- oder Veranstaltungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch VAGABOO. Gleiches gilt für die Belegung der Apartments mit mehr als der gebuchten Personenzahl. In diesem Fall ist VAGABOO berechtigt, eine entsprechende Preisanpassung zu verlangen.

2.6 Ist der Kunde Unternehmer, ist für den Inhalt und Umfang des Beherbergungsvertrages ausschließlich die schriftliche Buchungsbestätigung der VAGABOO maßgeblich, sofern der Kunde nicht unverzüglich schriftlich widerspricht. Dies gilt insbesondere für mündliche oder fernmündliche Bestellungen und Vereinbarungen. Ein entsprechender Widerspruch gilt jedenfalls dann nicht mehr als unverzüglich, wenn er VAGABOO nicht innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung zugegangen ist.

2.7 Bei Gruppenbuchungen (ab 3 Apartments) ist der Kunde verpflichtet, VAGABOO bis spätestens 7 Tage vor Ankunft eine namentliche Teilnehmerliste der Gäste zukommen zu lassen.

§ 3 Apartmentbereitstellung, Übergabe und Rückgabe, Sicherheitsleistung

3.1 Gebuchte Apartments stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Gebuchte sonstige Räumlichkeiten stehen dem Kunden am vereinbarten Nutzungstag erst ab der vereinbarten Uhrzeit zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich VAGABOO das Recht vor, gebuchte Apartments nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben. Die Zahlungspflicht des Kunden entfällt in diesem Fall jedoch nur insoweit, als der Kunde VAGABOO nachweisen kann, dass diese durch eine mögliche Weitervermietung des Apartments entsprechenden Ersatz der Logiskosten erwirtschaften konnte. Im Übrigen gelten die Regelungen der Ziffer 6.3.

3.2 Der Kunde hat keinen Anspruch auf Bereitstellung eines bestimmten Apartments/Raumes. Ist in der Buchungsbestätigung ein bestimmtes Apartment zugesagt, ist dieses aber nicht verfügbar, so ist VAGABOO berechtigt, ein gleichwertiges Apartment im Haus zur Verfügung zu stellen. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

3.3 Bei Anreise ist der Kunde verpflichtet, sich auszuweisen, eine entsprechende Sicherheitsleistung (gültige Kreditkarte mit Deckungsrahmen in Höhe der zu erwarteten Gesamtkosten des Aufenthalts, Depositzahlung oder ähnliches) in den Büroräumen der VAGABOO zu hinterlassen und den polizeilichen Meldeschein vollständig mit seinen persönlichen Angaben auszufüllen und zu unterschreiben.

3.4 Haustiere dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung seitens VAGABOO und gegen Berechnung mitgebracht werden.

3.5 Das Rauchen in den gebuchten Apartments bzw. Räumlichkeiten der VAGABOO ist grundsätzlich nicht gestattet. Verstößt der Kunde gegen das Rauchverbot, ist er von VAGABOO gegenüber zum Ersatz des hieraus entstehenden Schadens verpflichtet (siehe hierzu auch Ziffer 8.10).

3.6 Am vereinbarten Abreisetag sind die Apartments spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann VAGABOO für die zusätzliche Nutzung des Apartments bis 15.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Preisliste) in Rechnung stellen, ab 15.00 Uhr 100%. Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung des entsprechenden zusätzlichen Entgeltes. Bei der Anmietung sonstiger Räumlichkeiten ist der Kunde verpflichtet, die Räumlichkeiten unverzüglich nach vertraglich vereinbarter Beendigung der Veranstaltung zurückzugeben; eine verspätete Rückgabe berechtigt VAGABOO zur Berechnung eines entsprechenden zusätzlichen Entgeltes.

3.7 Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche ihm bei Beginn des Beherbergungsvertrages übergebenen Schlüssel und Transponder am vereinbarten Abreisetag an VAGABOO zurückzugeben. Sofern der Kunde dies unterlässt, gilt § 4.6.

3.8 Eine Verlängerung des Aufenthaltes über den im Beherbergungsvertrag vereinbarten Zeitraum hinaus ist nur nach rechtzeitiger vorheriger Absprache mit dem Buchungsbüro der VAGABOO möglich. Rechtzeitig in diesem Sinne ist eine Anfrage des Kunden spätestens vor Ablauf der Hälfte des Aufenthaltszeitraums. Die Verlängerung bedarf der schriftlichen Zustimmung seitens der VAGABOO. Diese erteilt die Zustimmung nach freiem Ermessen und abhängig von der Verfügbarkeit. Die schriftliche Bestätigung gilt als Vertragsverlängerung des ursprünglichen Beherbergungsvertrages. Ein Anspruch auf eine Vertragsverlängerung besteht grundsätzlich nicht. Die Stornierungsfrist bei der Verlängerung des Aufenthaltes ändert sich entsprechend § 6.3.

§ 4 Leistungen, Preise, Aufrechnung, Schadenersatz

4.1 VAGABOO ist auf Grundlage des Beherbergungsvertrages verpflichtet, dem Kunden das gebuchte Apartment bzw. gleichwertigen Ersatz zur Verfügung zu stellen und die sonstigen vereinbarten Leistungen zu erbringen.

4.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Überlassung der Apartments oder sonstigen Räumlichkeiten sowie die für die in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der VAGABOO zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der VAGABOO an Dritte.

4.3 Die im Rahmen des Beherbergungsvertrages zu entrichtenden Preise richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung zwischen VAGABOO und dem Kunden, die sich in der Regel aus der Buchungsbestätigung ergibt; die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

4.4 Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur mit einem unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenanspruch gegenüber einer Forderung der VAGABOO berechtigt. Eine Abtretung von Ansprüchen und Rechten des Kunden gegenüber VAGABOO an einen Dritten bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung der VAGABOO.

4.5 Während des Aufenthalts entstandene Schäden im Apartment sind vom Gast unverzüglich anzuzeigen. Es wird eine Schadensmeldung durch einen Mitarbeiter der VAGABOO erstellt. Wenn Schäden nach der Abreise des Gastes im Apartment festgestellt werden, die dieser versäumt hat zu melden, behält sich die VAGABOO vor, die angegebene Kreditkarte mit einer Sicherheitsleistung bis zu einer Höhe von EUR 150,00 zu belasten.

4.6 Der Kunde ist verpflichtet, alle ihm zur Verfügung gestellten Schlüssel am Abreisetag zurückzugeben. Bei einem von dem Kunden verschuldeten Schlüsselverlust und für den Fall, dass der Kunde am Rückgabetag schuldhaft gegen die in § 3.7 geregelte Rückgabepflicht verstößt, ist VAGABOO nach erfolgloser Anmahnung berechtigt, die zentrale Schließanlage sowie alle erforderlichen Schlösser des Hauses auszutauschen. Die Kosten für einen neuen Schlüssel, die aufgrund eines durch den Kunden zu vertretenden Schlüsselverlust entstehen, betragen ca. € 250,00 pro Schlüssel und werden dem Kunden in tatsächlich entstandener Höhe und Aufwand in Rechnung gestellt. Der Kunde trägt auch das Verlustrisiko, wenn er die Schlüssel nicht persönlich zurückgibt, sondern die Versendung z.B. auf dem Postweg wählt.

§ 5 Zahlung

5.1 Rechnungen der VAGABOO ohne Fälligkeitsdatum sind mit Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die VAGABOO ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel bei Anreise mit Beginn des Beherbergungsvertrages; VAGABOO ist berechtigt, bei längeren Aufenthalten von über eine Woche wöchentlich (Privatkunden) bzw. 14-tägig (Geschäftskunden) im Voraus Zwischenrechnungen zu stellen; diese sind ebenso wie Endrechnungen mit Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Geschäftskunden müssen eine Kostenübernahme und eine Firmenkreditkarte der Firma vorliegen. Ist dies nicht der Fall, so ist der Kunde verpflichtet seine privaten Kreditdatendetails zu hinterlegen und auch die Kosten zu tragen.

5.2 Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich in dieser Zeit der bei VAGABOO für derartige Leistungen allgemein berechnete Preis, so ist VAGABOO berechtigt, per Apartment den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anzuheben. Wünscht der Kunde nachträglich Änderungen in der Anzahl der gebuchten Apartments, der Leistungen der VAGABOO, der Belegungsanzahl oder der Aufenthaltsdauer und stimmt VAGABOO diesen Änderungen zu, ist VAGABOO berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend anzupassen.

5.3 VAGABOO ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, sofern eine Änderung der Beherbergungsdauer oder der Apartmentnutzung nach Vertragsschluss erfolgt, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlungen und die Termine sowie andere Fälligkeitstermine können im Beherbergungsvertrag schriftlich vereinbart werden.

5.4 Bei Zahlungsverzug ist VAGABOO berechtigt, Zinsen für das laufende Jahr in Höhe von 8 Prozentpunkten bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäische Zentralbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt VAGABOO ausdrücklich vorbehalten. Bei nicht erfolgter Begleichung der Forderung trotz einmaliger Mahnung ist VAGABOO berechtigt, die hinterlegte Kreditkarte des Kunden zur Tilgung der Forderung heranzuziehen sowie die noch offene Forderung an ein Inkassounternehmen abzutreten.

5.5 Für den Fall, dass die Überweisung eines Geldbetrages durch den Kunden aus dem Ausland an VAGABOO erfolgt, trägt der Kunde die durch die Auslandsüberweisung entstehenden Kosten.

§ 6 Stornierung durch den Kunden

6.1 Getätigte Buchungen sind für die Vertragspartner bindend. Für eine Stornierung von gebuchten Apartments und/oder Leistungen gelten die nachfolgend genannten Bedingungen. Die Zahlungsverpflichtung des Kunden aus dem Beherbergungsvertrag reduziert sich dabei nicht automatisch um die tatsächlich ersparten Aufwendungen der VAGABOO, sondern allein nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die vertragliche Bindung für die getätigte Buchung gilt nicht bei einer Verletzung der Verpflichtung seitens VAGABOO zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, sofern diesem ein Festhalten am Beherbergungsvertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht besteht.

6.2 Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzugs der VAGABOO oder einer seitens VAGABOO zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung. Im Falle einer ganzen oder teilweisen Stornierung gelten die Regelungen der nachfolgenden Ziffer 6.3.

6.3 Vorbehaltlich anderweitiger individueller Stornierungsregelungen, welche zwischen den Vertragsparteien im Rahmen der Buchungsbestätigung schriftlich zu erfolgen haben, gelten für Stornierungen seitens des Kunden die nachfolgenden Bestimmungen:

Für Buchungen bis 6 Übernachtungen pro Apartment ist eine kostenfreie Stornierung bis 3 Tage vor der vereinbarten Inanspruchnahme der gebuchten Apartments und/oder Leistungen (nachfolgend „Anreise“) möglich. Bei kurzfristigeren Stornierungen reduziert sich die Zahlungsverpflichtung des Kunden auf 80% des Gesamtwertes der gebuchten Leistungen. Storniert der Kunde die gebuchte Leistung am Anreisetag (ab 0.00 Uhr) oder nimmt er die gebuchte Leistung ohne vorherige schriftliche Stornierung nicht in Anspruch, ist er zur Zahlung von 100% des Buchungswertes verpflichtet.

Für Buchungen von 7-21 Übernachtungen (1-3 Wochen) pro Apartment ist eine kostenfreie Stornierung bis 10 Tage vor Anreise möglich. Bei kurzfristigeren Stornierungen reduziert sich die Zahlungsverpflichtung des Kunden auf 80% des Gesamtwertes der gebuchten Leistungen. Storniert der Kunde die gebuchte Leistung am Anreisetag (ab 0.00 Uhr) oder nimmt er die gebuchte Leistung ohne vorherige schriftliche Stornierung nicht in Anspruch, ist er zur Zahlung von 100% des Buchungswertes verpflichtet.
Für Buchungen von 28-167 Übernachtungen (über 4 Wochen bis 6 Monate) pro Apartment ist eine kostenfreie Stornierung bis 28 Tage (4 Wochen) vor Anreise möglich. Bei kurzfristigeren Stornierungen reduziert sich die Zahlungsverpflichtung des Kunden auf 80% des Gesamtwertes der gebuchten Leistungen. Storniert der Kunde die gebuchte Leistung am Anreisetag (ab 0.00 Uhr) oder nimmt er die gebuchte Leistung ohne vorherige schriftliche Stornierung nicht in Anspruch, ist er zur Zahlung von 100% des Buchungswertes verpflichtet.

Für Buchungen von über 168 Übernachtungen (ab 6 Monate) pro Apartment ist eine kostenfreie Stornierung bis 56 Tage (8 Wochen) vor Anreise möglich. Bei kurzfristigeren Stornierungen reduziert sich die Zahlungsverpflichtung des Kunden auf 80% des Gesamtwertes der gebuchten Leistungen. Storniert der Kunde die gebuchte Leistung am Anreisetag (ab 0.00 Uhr) oder nimmt er die gebuchte Leistung ohne vorherige schriftliche Stornierung nicht in Anspruch, ist er zur Zahlung von 100% des Buchungswertes verpflichtet.

Für Buchungen sonstiger Räumlichkeiten bzw. bei Buchungen von Veranstaltungen ist eine kostenfreie Stornierung bis 14 Tage (2 Wochen) vor der vereinbarten Inanspruchnahme der gebuchten Leistung möglich. Bei kurzfristigeren Stornierungen reduziert sich die Zahlungsverpflichtung des Kunden auf 80% des Gesamtwertes der gebuchten Leistungen.

Storniert der Kunde die gebuchte Leistung am Anreisetag (ab 0.00 Uhr) oder nimmt er die gebuchte Leistung ohne vorherige schriftliche Stornierung nicht in Anspruch, ist er zur Zahlung von 100% des Buchungswertes verpflichtet.

Für Gruppenbuchungen (ab 3 Apartments) ist eine kostenfreie Stornierung bis 28 Tage (4 Wochen) vor Anreise möglich. Bei kurzfristigeren Stornierungen bis zum Anreisetag (0.00 Uhr) reduziert sich die Zahlungsverpflichtung des Kunden auf 80% des Gesamtwertes der gebuchten Leistungen. Storniert der Kunde die gebuchte Leistung am Anreisetag (ab 0.00 Uhr) oder nimmt er die gebuchte Leistung ohne vorherige schriftliche Stornierung nicht in Anspruch, ist er zur Zahlung von 100% des Buchungswertes verpflichtet.

Sämtliche vorgenannten Preisreduzierungen verstehen sich vorbehaltlich der Regelungen in

6.4 VAGABOO wird sich bemühen, nicht in Anspruch genommene Apartments und/oder Leistungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben. Gelingt VAGABOO eine erneute Vermietung der Apartments für den von dem Kunden gebuchten Leistungszeitraum, so reduziert sich die Zahlungspflicht des Kunden nach vorstehender Ziffer.

6.3 um den Betrag, aus der die Summe der fortbestehenden Zahlungsverpflichtung des Kunden den Erlös aus der anderweitigen Vermietung den mit dem Kunden vereinbarten Preis übersteigt. Eine Reduzierung ist maximal bis zur Höhe der ursprünglichen Zahlungsverpflichtung des Kunden möglich. Darüber hinaus ist dem Kunden der Nachweis gestattet, dass VAGABOO überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

§ 7 Rücktritt und Kündigung durch VAGABOO

7.1 Wurde zwischen VAGABOO und dem Kunden eine Frist zur kostenfreien Stornierung des Beherbergungsvertrages schriftlich vereinbart (vgl. Ziffer 6.3), ist VAGABOO innerhalb dieser Frist ihrerseits berechtigt, von dem Beherbergungsvertrag zurückzutreten, sofern Anfragen anderer Kunden nach dem/den vertraglich gebuchten Apartment/s, Leistungen und/oder sonstigen Räumlichkeiten vorliegen und der Kunde auf ausdrückliche schriftliche Aufforderung seitens VAGABOO nicht auf sein Recht zu einer kostenlosen Stornierung der Buchung innerhalb der vereinbarten Frist verzichtet.

7.2 VAGABOO ist zum Rücktritt von dem Beherbergungsvertrag berechtigt, sofern der Kunde eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen lassen einer seitens VAGABOO gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht leistet.

7.3 Ferner ist VAGABOO berechtigt, das bestehende Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn höhere Gewalt, Streik, unverschuldete Betriebsstörungen oder andere seitens VAGABOO nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Apartments, Leistungen, Veranstaltungen oder sonstige Räumlichkeiten unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden, des Veranstalters oder des Zwecks der Anmietung, gebucht werden; VAGABOO begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Ablauf des Geschäftsbetriebes, die Sicherheit der anderen Gäste oder von Mitarbeitern des Hauses oder das Ansehen der VAGABOO in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- oder Organisationsbereich der VAGABOO zuzurechnen ist; eine unerlaubte Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume vorliegt und diese nach Abmahnung nicht beendet wird.

7.4 Rücktritt und Kündigung bedürfen der Schriftform. VAGABOO hat den Kunden von der Ausübung des Rücktritts-/ Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

7.5 Bei berechtigter Kündigung oder Rücktritt durch VAGABOO entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche der VAGABOO bleiben unberührt.

§ 8 Haftung, Verjährung

Haftung der VAGABOO

8.1 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz gleich welcher Art (vertraglich oder gesetzlich) sind, vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen, ausgeschlossen:
Dieser Ausschluss gilt nicht für

8.1.1 Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Freiheit und sexuellen Selbstbestimmung, sofern VAGABOO die Pflichtverletzung zu vertreten hat,

8.1.2 Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässige Pflichtverletzung der VAGABOO beruhen,

8.1.3 die zwingende Haftung der VAGABOO aus dem Produkthaftungsgesetz bzw. die Haftung aus einer seitens VAGABOO übernommenen Garantie, sowie

8.1.4 Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten (sog. Kardinals- und Kernpflichten) seitens VAGABOO beruhen. Werden vertragstypische Pflichten fahrlässig verletzt, ist die Haftung seitens VAGABOO – mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit – jedoch auf den vertragstypischen, für VAGABOO bei Abschluss des Vertrages oder Begehung der Pflichtwidrigkeit vorhersehbaren Schaden begrenzt. Insoweit ist eine Haftung seitens VAGABOO für Schäden ausgeschlossen, die ausschließlich dem Risikobereich des Kunden zuzurechnen sind.

8.2 Einer Pflichtverletzung der VAGABOO steht die Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen unter dieser Ziffer 8 gelten jedoch auch für die Haftung seitens VAGABOO für seine Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sowie für die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der VAGABOO.

Besondere Regelung für eingebrachte Sachen:

8.3 Für eingebrachte Sachen haftet VAGABOO dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, vgl. §§ 701ff BGB. Bei Beschädigung oder Verlust ist die Haftung beschränkt bis zum Hundertfachen des Apartmentpreises pro Tag, höchstens jedoch 3.500 €. Für Geld, Kostbarkeiten und Wertgegenstände tritt an die Stelle von 3.500,00 € der Betrag von 800 €. Geld und Wertgegenstände können bis zu einem Höchstwert von 800 € (Versicherungssumme) im Apartmentsafe (soweit vorhanden) oder in einem Safe im Managerbüro, die nach Maßgabe der verfügbaren Kapazitäten zur Verfügung stehen, aufbewahrt werden. VAGABOO empfehlen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung, der VAGABOO Anzeige macht (§ 703 BGB). Gegenstände oder Materialien, die vom Kunden in allgemein zugänglichen Räumen der VAGABOO, auch in technischen Einrichtungen und Veranstaltungsräumen, hinterlassen werden, gelten nur dann als eingebracht, wenn sie ausdrücklich von einem berechtigten Mitarbeiter der VAGABOO in Obhut genommen werden. In den Apartments gilt als eingebracht, was der aus dem Vertrag berechtigte Kunde eingebracht hat. Für nicht eingebrachte Gegenstände ist eine Haftung der VAGABOO ausgeschlossen.

8.4 Gegenstände, die der Kunde in den Räumlichkeiten der VAGABOO zurückgelassen hat, werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. VAGABOO verpflichtet sich jedoch, diese Gegenstände bis zu 6 Monate nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Leistungserbringung aufzubewahren. Nach diesem Zeitraum werden die Gegenstände, sofern ein sichtlicher Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. In allen anderen Fällen werden die Gegenstände dem Finder gegen Quittierung ausgehändigt. Eine Haftung der VAGABOO für diese Gegenstände ist ausgeschlossen.

8.5 Soweit dem Kunden ein Kraftfahrzeug-Stellplatz in der Garage, Tiefgarage oder auf einem Apartmenthausparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird oder Gepäckstücke bzw. andere Gegenstände des Kunden für die Dauer seiner Abwesenheit auf dessen ausdrücklichen Wunsch (Bereitstellung von Schränken im Keller) durch VAGABOO aufbewahrt werden, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Die VAGABOO ist jederzeit berechtigt, die Aufbewahrung von Wertgegenständen abzulehnen. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte sowie aufbewahrter Gepäckstücke oder Gegenstände des Kunden haftet VAGABOO nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Überwachungspflicht der VAGABOO besteht nicht. Etwaige Schäden sind VAGABOO unverzüglich anzuzeigen. Ziffer 8.9 gilt entsprechend.

8.6 Weckaufträge werden seitens VAGABOO mit größter Sorgfalt gefälligkeitshalber ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, wegen der Folgen unterlassener Weckaufträge sind ausgeschlossen.

8.7 Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Ein Verwahrungsvertrag kommt hierdurch nicht zustande.

8.8 Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der VAGABOO auftreten, wird VAGABOO bei Kenntnis oder unverzüglicher Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

Haftung des Kunden

8.9 Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich, spätestens bei Abreise, gegenüber VAGABOO anzuzeigen. Ansprüche des Kunden sind innerhalb von einem Monat nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Leistungserbringung gegenüber VAGABOO schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er nachweisen kann, dass er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen leicht fahrlässiger Pflichtverletzung seitens VAGABOO gem. Ziffer 8.1 sind ausgeschlossen, wenn sie nicht binnen 3 Monaten nach schriftlicher Ablehnung der Ansprüche durch VAGABOO oder deren Versicherer gerichtlich geltend gemacht werden.

8.10 Der Kunde haftet für alle Schäden, die er, seine Mitarbeiter, seine Gäste oder seine Besucher in den Räumlichkeiten der VAGABOO oder am Inventar selbst schuldhaft verursacht haben. Dies gilt auch für Schäden, die von Kindern des Kunden beigebracht wurden bzw. die auf unerlaubtes Rauchen in den Apartments bzw. Räumlichkeiten der VAGABOO zurückzuführen sind.

8.11 Soweit gesetzlich nicht zwingend anders vorgesehen, verjähren sämtliche Haftungsansprüche aus oder in Zusammenhang mit der Anbahnung, dem Aushandeln, dem Abschluss und der Durchführung des Beherbergungsvertrages ebenso wie sämtliche weitere vertraglichen oder gesetzlichen, auch deliktischen Haftungs- und Schadensersatzansprüche innerhalb von einem Jahr ab dem Tag, ab dem die Leistungsverbringung nach dem Beherbergungsvertrag beendet wurde bzw. beendet werden sollte.

§ 9 Vom Kunden mitgebrachte Dekoration

Die Anbringung von Dekorationsmaterialien in den Apartments der VAGABOO ist nur mit vorheriger Zustimmung seitens VAGABOO zulässig. Für die Genehmigungsfähigkeit der Dekoration hat der Kunde einzustehen. Der Kunde haftet für derartig eingebrachte Dekoration alleine und stellt VAGABOO von Ansprüchen Dritter frei.

§ 10 Datenschutz

VAGABOO ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten über den Kunden – auch wenn diese von einem Dritten stammen – im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu bearbeiten und zu speichern oder durch seitens VAGABOO beauftragte Dritte bearbeiten oder speichern zu lassen.

§ 11 Schlussbestimmungen

11.1 Änderungen und Ergänzungen des Beherbergungsvertrages, der Auftragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben schriftlich zu erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

11.2 Erfüllung- und Zahlungsort ist der Sitz der jeweiligen Betriebsstätte der VAGABOO.

11.3 Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der VAGABOO; dies gilt im kaufmännischen Verkehr auch für Kunden, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben.

11.4 Anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Beherbergungsvertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, in diesem Fall die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung entsprechend wirksamer Bestimmung zu ersetzen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. In keinem Fall wird die betreffende Bestimmung durch Geschäftsbedingungen des Kunden ersetzt. Entsprechendes gilt bei einer Regelungslücke in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in dem Beherbergungsvertrag.

VAGABOO GmbH
Stand: Oktober 2018

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